Behandlungsangebote und Zuzahlung

Kassenleistungen:

  • allgemeine Krankengymnastik
  • Beckenbodentherapie
  • manuelle Therapie
  • neurologische Grundlagen nach Bobath für Erwachsene
  • manuelle Lyymphdrainage
  • Skoliosetherapie nach Katharina Schroth
  • Schlingentisch
  • Wärmeanwendungen: Fango, Heißluft, Heiße Rolle
  • Kälteanwendung

Privatleistungen:

  • Beckenboden-Check = 90 €
  • Kinesiotaping 15-20 Minuten = 25 €
  • Kinesiotaping in der Behandlung = 12 €

Alle oben genannte Leistungen können auch als Privatleistungen und als Heilpraktikerleistung in Anspruch genommen werden.
Die Leistungen des sektoralen Heilpraktikers für Physiotherapie werden gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet und werden privat von Ihnen bezahlt.
Bitte erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

Präventionskurse für Frauen:

Zum Beckenbodentraining für Frauen, werden regelmäßig Gruppen angeboten. In den Kursen wird die Körperwahrnehmung geschult, Sie erlernen gezielte Anspannung des Beckenbodens und der Rumpfmuskulatur, beckenbodenschonendes Verhalten im Alltag wird erarbeitet.
So halten Sie sich fit, stärken Ihren Beckenboden und beugen eine Senkung oder Inkontinenz vor.
Der Kurs beinhaltet 8 Gruppenstunden, zu je einer Stunde und kostet 100 €.
Diese Präventionskurse sind zertifiziert und werden bei regelmäßiger Teilnahme von den Krankenkassen gefördert.
In meiner Praxis behandeln wir nur mit Terminen nach Vereinbarung, damit keine lange Wartezeiten für Sie entstehen.
Für den Behandlungsverlauf und erreichen des Therapiezieles ist es wichtig, dass Sie alle Ihre Termine einhalten. Darum auch die Frequenzangabe auf Ihrem Rezept.

Gemäß den Bestimmungen der GKV ( Gesetzliche Krankenkassenversicherung) gelten folgende Regelungen:

Ihr neues Rezept sollten Sie uns vor der ersten Behandlung zukommen lassen, aus versicherungstechnischen Gründen dürfen wir nur auf ärztliche Verordnung behandeln.
Die Rezeptzuzahlung ist bei der ersten Behandlung zu entrichten, aus organisatorischen Gründen begleichen Sie diese spätestens bei der dritten Behandlung.
Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, dann bitten wir Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen – telefonisch oder auf den Anrufbeantworter ( am Sonntag für Montag) falls die Rezeption nicht besetzt ist. Gerne machen wir dann einen Ersatztermin mit Ihnen aus.
Die Vorgabe der Krankenkassen lauten, dass Ihnen für später oder nicht abgesagte Termine die uns entgangene Vergütung auch ohne Behandlung in Rechnung gestellt wird.